Betriebsanlage – Bewilligung – Antrag
Unter einer Betriebsanlage werden all jene Gebäude, Räume, Anlagen und Freiflächen verstanden, welche gemeinsam eine betriebliche Einheit bilden und zur regelmäßigen Gewerbeausübung dienen (z.B. Werkstätten, Geschäfte, Lager, Gasthäuser, Büros, Hotels).
Treten bei der Errichtung einer Betriebsanlage Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarn auf, müssen diese vom Unternehmer beantragt und von der Behörde bewilligt werden.
Fristen
Der rechtskräftige Bescheid muss prinzipiell vor der Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage vorliegen (vor Baubeginn).
Zuständige Stelle
Bezirkshauptmannschaft/Magistrat