Betriebsanlage – Änderungsmeldung
Werden in einem Betrieb erhebliche Änderungen (Erweiterungen/neue Bereiche) durchgeführt, sind diese genehmigungspflichtig. Ändern sich die Emissionen nicht wesentlich, genügt es, wenn dies der Behörde gemeldet wird (z.B. Tausch einer Maschine).