Gewerbeanmeldung Schulbuslenker – Antrag
Das Gewerbe eines Schulbuslenkers kann nur auf Basis einer Konzession (Genehmigung) ausgeübt werden. Diese fällt unter das bewilligungspflichtige Verkehrsgewerbe.
Zuständige Stelle
- Bezirkshauptmannschaft/Magistrat
- Landespolizeidirektion
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