Gewerbe, Betriebsverlegung – Meldung
Firmenbuch
Im Falle einer Betriebsverlegung muss diese Änderung im Firmenbuch beantragt werden. Die zuständige Behörde ist hier das jeweilige Landesgericht.
Finanzamt
Beim zuständigen Finanzamt muss eine kurze und formlose Mitteilung bei Betriebsverlegung eingereicht werden.
SVA
Die neue Standortadresse muss der SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) oder der zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat) schriftlich bekanntgeben.
GKK
Im Falle einer Anstellung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern muss das Unternehmen die Betriebsverlegung bei den zuständigen Gebietskrankenkassen (GKK) melden.
Die unten angeführten Links bieten Ihnen mehr Informationen.
Weiterführende Links
- https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/laufender_betrieb/standortwechsel/Seite.2870000.html
- https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/laufender_betrieb/gewerberechtliche_aenderungen/standortverlegung/Seite.1300004.html
- https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/laufender_betrieb/standortwechsel/gesellschaften/Seite.2874100.html
- https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/laufender_betrieb/standortwechsel/einzelunternehmen/Seite.2873100.html