EU-Gemeinschaftslizenz – Antrag
Für den grenzüberschreitenden Güterverkehr sowie den grenzüberschreitenden Personenbeförderungsverkehr mit Bussen ist in der Europäischen Union eine EU-Gemeinschaftslizenz verpflichtend. Dieser dient als Nachweis über den Besitz einer Konzession zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes. Eine beglaubigte Abschrift der EU-Gemeinschaftslizenz muss in jedem Fahrzeug mitgeführt werden.
Voraussetzungen
- Der Besitz einer Konzession, welche die Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes im grenzüberschreitenden Güterverkehr, zulässt,
- sämtliche Konzessionsvoraussetzungen müssen gegeben sein (inkl. finanzieller Leistungsfähigkeit).
Zuständige Stelle
Landeshauptmann: Amt der (Bundesland) Landesregierung
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