EU-Fahrerbescheinigung
Für Lenkerinnen/Lenker, die aus nicht EU-Staaten stammen und keine dauerhafte Niederlassungsbewilligung besitzen, ist zum Lenken eines Fahrzeuges im grenzüberschreitenden Güterverkehr eine EU-Fahrerbescheinigung erforderlich. Die Anträge sind vom Transportunternehmen bei der zuständigen Stelle einzubringen.
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- Lenkerberechtigung der Klasse C oder C1 inkl. C95 (Führerschein)
- Arbeitsgenehmigung
- Nachweis der Anmeldung zur Sozialversicherung, welche nicht älter als einen Monat ist
Zuständige Stelle
Landeshauptmann: Amt der (Bundesland) Landesregierung
Mehr Informationen bieten die unten angeführten Links.