Zweitwohnsitzabgabe
Haben Sie eine Ferienwohnung oder einen Zweitwohnsitz in unserer Gemeinde? Dann informieren wir Sie gerne über die Zweitwohnsitzabgabe:
- Bei der Zweitwohnsitzabgabe handelt es sich um eine Gemeindeabgabe.
- Als Zweitwohnsitz gilt jeder Wohnsitz, der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird.
- Die Abgabe wird nach der Wohnnutzfläche gestaffelt.
- Die Zweitwohnsitzabgabe ist eine Selbsterklärungsabgabe, d. h. Sie müssen Ihren Zweitwohnsitz umgehend beim Gemeindeamt melden.
Zusätzlich zur Zweitwohnsitzabgabe gilt auch die Abgabepflicht für die pauschalierte Orts- und Nächtigungstaxe.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte ans Gemeindeamt.