Kommunalsteuer – Erklärung
Jeder Unternehmer/Jede Unternehmerin, der/die innerhalb der Gemeinde Dienstnehmer/innen beschäftigt, hat eine Kommunalsteuer an die Gemeinde zu leisten. Die Steuer ist vom Unternehmer/von der Unternehmerin für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und unaufgefordert bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten. Zudem muss am Jahresende eine Jahreserklärung erstellt werden, welche bis Ende März des Folgejahres einzureichen ist. Die Übermittlung der Kommunalsteuererklärung erfolgt elektronisch über FinanzOnline.
Freibetrag
Übersteigt Ihr Unternehmen die monatliche Bemessungsgrundlage von € 1.460,- nicht, so kann ein Freibetrag in der Höhe von € 1.095,00 abgezogen werden.
Formulare sowie weitere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt und unter den angeführten Links.