Waffenpass/Waffenbesitzkarte – Ausstellung
In einer Gemeinde ist der Waffenpass bzw. die Waffenbesitzkarte bei der Landespolizeistelle zu beantragen.
Für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte werden benötigt:
- ein psychologisches Gutachten oder eine Jagdkarte,
- ein Nachweis, dass die betroffene Person mit Schusswaffen umgehen kann,
- eine Rechtfertigung für den Besitz einer Waffe.
Erforderliche Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Ein Lichtbild
Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Psychologisches Gutachten
Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen
Eine Waffenbesitzkarte für bis zu zwei Waffen kostet € 74,40.
Für die Ausstellung eines Waffenpasses sind rechtlich vorgesehen:
- ein Mindestalter von 21 Jahren,
- der Nachweis eines Grundes für das Führen einer Schusswaffe und
- ein psychologisches Gutachten.
Erforderliche Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Ein Lichtbild
Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Psychologisches Gutachten
Nachweis des Bedarfs einer Waffe
Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen
Ein Waffenpass für bis zu zwei Schusswaffen kostet € 118,40.