Europäischer Feuerwaffenpass – Ausstellung/Erweiterung
Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen der anderen genannten Staaten mitzunehmen.
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt jedoch nicht zum Erwerb und Führen einer Schusswaffe!
Die EU-Staaten können auch noch eine zusätzliche Bewilligung vorsehen.
Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann nur einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.
Die zuständige Behörde in einer Gemeinde ist die Landespolizeidirektion.
Erforderliche Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis
Ein Lichtbild
Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Kosten:
Eingabegebühr: 14,30 Euro
Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
Pro Beilage: 3,90 Euro