Waffen/Munition, genehmpfl. -Antrag Erwerb i.a. Mitgl.staat
Wenn eine Schusswaffe oder Munition aus Österreich dauerhaft in einen anderen EU-Mitgliedstaat gebracht werden soll, ist dafür ein „Erlaubnisschein“ notwendig, den die Behörde vom Wohnsitz des Antragstellers ausstellt.
Soll eine Schusswaffe oder Munition aus einem EU-Staat nach Österreich gebracht werden, ist dazu eine „Einwilligungserklärung“ notwendig, die wiederum die Behörde am Wohnsitz auszustellen hat.
Diese Gesetze sind im Waffengesetz geregelt.
Für Gewerbetreibende (Büchsenmacher, Waffenfachhändler) gibt es besondere Genehmigungen.
Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, daß der Europäische Feuerwaffenpaß ein „Dokument für die Reise mit und den Transport von Schusswaffen“ ist. Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Führen der dort eingetragenen Schusswaffe!
Ein EU-Mitgliedstaat kann aber auch auf weitergehende Waffendokumente für die Einreise (etwa Großbritannien – Visitors firearms permit) bestehen. Dies ist nach der EU-Waffenrichtlinie zulässig. Besucher (Jäger, Sportschützen etc.) haben sich diese Papiere rechtzeitig zu beschaffen, wenn sie z.B. mit ihren Schusswaffen problemlos zur Jagd oder zum sportlichen Wettkampf einreisen wollen.