Böllerschießen – Antrag
Bei einem Antrag für das Böllerschießen müssen der genaue Ort, die genaue Zeit und der Anlass des Schießens bekannt gegeben werden.
Ein solcher Antrag darf nur gestellt werden von:
- einer als verlässlich erwiesenen Personen,
- mit einem Mindestalter von 18 Jahren
- und den notwendigen Kenntnissen für die bevorstehende Bedienung der Böllerkanonen.
Die Kenntnisse in Bezug auf die Bedienung müssen ein gewisses Fachwissen über die Funktionsweise und Wirkung der verwendeten Böllergeräte umfassen.