Verein, Fristverzögerung für die Bestellung organschaftlicher Vertreter
Grundsätzlich muss die erstmalige Bestellung der organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter innerhalb eines Jahres ab Entstehung des Vereins erfolgen, wobei die Behörde innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Wahl informiert werden muss.
Hat ein Verein nicht innerhalb der vorgesehenen Frist organschaftliche Vertreterinnen/organschaftliche Vertreter bestellt, wird er von der Vereinsbehörde aufgelöst. Um diese behördliche Vereinsauflösung zu vermeiden, kann in begründeten Fällen eine Fristverlängerung zur Bestellung der organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter beantragt werden.