Verein, Bestandsbestätigung
Der Auszug aus dem Vereinsregister ersetzt die frühere „Bestandsbescheinigung“ und die frühere „Amtsbestätigung“ im Sinne des Vereinsgesetztes 2002.
Er gibt Auskunft über den rechtlichen Status des Vereins und seine aktuellen Vertretungsverhältnisse.
Die Vorlage einer solchen Bestätigung wird öfter verlangt, so z.B. bei Eröffnung eines Bankkontos, obwohl Eintragungen im Vereinsregister und Auskünften darüber keine rechtsbegründende Wirkung zukommt, ausgenommen ist das Ende der Rechtspersönlichkeit des Vereins. Eine tatsächliche Vertretungsmacht wird damit also weder festgestellt noch bestätigt, wer aber eine solche Auskunft einholt darf darauf vertrauen, dass sie richtig ist.
Ein Antrag auf Ausstellung eines Vereinsregisterauszugs kann an jede Landespolizeidirektion bzw. Polizeikommissariat/Bezirksverwaltungsbehörde gerichtet werden, ganz unabhängig vom statutarischen Vereinssitz. Das Muster eines solchen Antrags steht hier zum Download bereit.