Weinerzeugung Kontrolle
Für die Kontrolle der Einhaltung des Weingesetzes ist die Bundeskellereiinspektion, eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus, zuständig. Ziel dieser Dienststelle sind die Sicherstellung einer hohen Weinqualität für die Konsumenten und Konsumentinnen sowie die Schaffung von geordneten Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb in der Weinwirtschaft. Kernaufgabe der Bundeskellereiinspektion ist die Kontrolle der Weinerzeugungsbetriebe. Durch speziell geschulte Mitarbeiter werden u.a. Verkostungen durchgeführt, Proben entnommen sowie Aufzeichnungen und Weinbezeichnungen überprüft.
Weiterführende Links
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006524Linkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- http://www.bundeskellereiinspektion.atLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- https://www.bmnt.gv.at/land/produktion-maerkte/gmo-rechtsinfo/VO_1308_2013/gmo-wein/Weingesetz.htmlLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster