Milchhygiene, Kontrollnummer – Meldung
Vor der Inbetriebnahme müssen sich Inhaber/Inhaberinnen oder Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen von Betrieben bei der zuständigen Behörde melden. Die dabei vorzulegende Unterlagen müssen aufweisen, dass die gesetzlichen Anforderungen der Verordnung eingehalten werden. Sind die Anforderungen erfüllt, so erhält Ihr Betrieb von der zuständigen Behörde eine Kontrollnummer.
Zuständige Stelle
Landeshauptmann