Vertretung des Kindes ausgen. Unterhaltsangel. – Antrag
Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet, so liegt die Obsorge – die Pflege und Erziehung des Kindes, gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens – grundsätzlich allein bei der Mutter.
Sofern die Obsorge noch nicht gerichtlich geregelt ist, können Eltern die gemeinsame Obsorge vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten persönlich und unter gleichzeitiger Anwesenheit, nach einer Belehrung über die Rechtsfolgen, einmalig beantragen.
Antrag
Das FormularLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster für die Beantragung der gemeinsamen oder alleinigen Obsorge für ein Kind oder mehrere Kinder wird vom Bundesministerium für Justiz zur Verfügung gestellt.