Kindergartenbeitrag – Ermäßigung, Antrag
Für Familien mit einem geringeren Einkommen kann auf Antrag eine Ermäßigung und eine Befreiung vom Elternbeitrag gewährt werden. Bei Änderungen des Familieneinkommens muss der Kindergarten umgehend benachrichtigt werden, um eine entsprechende Neuberechnung vorzunehmen.
Für Essen und Bastelbedarf können keine Ermäßigungen gewährt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen.
Zuständige Stelle
- Gemeindeamt oder Magistrat
- Öffentliche Kindergärten
- Private Kindergärten