Allgemeine Information – Chancengleichheitsgesetz
Das Chancengleichheitsgesetz soll Menschen mit Behinderung eine Gleichstellung am gesellschaftlichen Leben gewährleisten und somit ein selbstständiges Leben ermöglichen.
Folgende Leistungen können beantragt werden:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Förderungen der Erziehung und Entwicklung
- Wohn- und Betreuungsangebote in unterschiedlichen Wohnformen
- Hilfe zu fähigkeitsorientierter Beschäftigung und berufliche Eingliederung sowie Hilfe durch geschützte Arbeit
- Krankenversicherung, falls keine vorhanden ist
- Therapien und Hilfsmittel
- Persönliche Assistenz und Mobile Betreuung und Hilfe
- Fahrtkostenzuschuss
Mehr Informationen und relevante Formulare finden Sie in den unten angeführten Links.
Weiterführende Links
- https://www.behindertenrat.at/recht-und-soziales/landesgesetze/Linkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=20000218Linkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L57Linkziel öffnet in neuem Tab/Fenster