Bebauungsplan
Grundlage der Bebauungspläne sind die Raumordnungsgesetze der Bundesländer, jedoch hat jede Gemeinde durch Verordnung Bebauungspläne zu erlassen. Ein Bebauungsplan legt unter Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowie des Umweltschutzes, die räumliche Verteilung des Gemeindegebietes fest.
Der Gemeinderat setzt für das Stadt- bzw. Ortsgebiet sowie für das Freiland besondere Widmungen fest. Dadurch wird gewährleistet, dass Städte und Orte nach städtebaulichen Gesichtspunkten ausgebaut werden und eine Zersiedelung von ländlichen Gebieten vermieden wird. Diese Widmungen sind Inhalt des Flächenwidmungsplanes. Der Bebauungsplan, der vom Gemeinderat anhand des Flächenwidmungsplanes festgelegt wird, enthält Vorgaben, nach welchen Kriterien in Teilen des Baulandes gebaut werden darf.
Zuständigkeit und Kontakt:
Gemeindeamt
Bauamt