Personalausweis

Der Personalausweis ist ein Dokument in Scheckkartenform. Er gilt als Nachweis der Staatsangehörigkeit und ist wie der Reisepass als Reisedokument gültig, jedoch nur für Reisen in Schengen-Staaten und bei kurzen Fahrten in bestimmte Länder. Der Personalausweis gilt im Inland als amtlicher Lichtbildausweis. Voraussetzung für die Ausstellung eines Personalausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. Der Personalausweis für Erwachsene und für Kinder ab dem 12. Geburtstag hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.

Personalausweis Kind – Antrag

Für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden. Bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahren) muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter/ die gesetzliche Vertreterin gestellt werden. Mündige Minderjährige (zwischen 14 und 18 Jahren) können den Antrag bereits selbst stellen und benötigen für die Antragstellung eine Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter (schriftlich) und deren amtlichen Lichtbildausweis. Empfohlen wird jedoch das persönliche Erscheinen der gesetzlichen Vertreter bei Antragstellung.

Personalausweis Eintragung der Elternteile

Seit 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind für Reisen ins Ausland einen eigenen Pass bzw. Personalausweis. Eintragungen von Kindern im Reisepass der Eltern sind seit diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig. Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist nach Alter gestaffelt und beträgt wie beim Reisepass zwei Jahre für Kinder bis zwei Jahre, fünf Jahre für Kinder ab dem 2. Geburtstag und 10 Jahre ab dem 12. Geburtstag.

Verlust des Personalausweises (Soforthilfe) – Meldung

Wird der Personalausweis gestohlen oder geht er verloren und eine Reise steht bevor, die nicht verschoben werden kann, ist es möglich, einen Notpass zu beantragen. Notpässe werden nur für beschränkte Zeiträume (meist für die Dauer der Reise) ausgestellt. Für die Ausstellung fallen Kosten an.

Personalausweis – Neuausstellung

Ist der alte Personalausweis abgelaufen oder ändern sich Personendaten wie der Name (Heirat), der akademische Grad oder auch bei Verlust/ Diebstahl muss der Personalausweis von der Passbehörde ausgestellt werden. Der Antrag muss persönlich eingebracht werden. Für die Neuausstellung sind auf jeden Fall der alte Personalausweis oder Reisepass (wenn nicht vorhanden, ein amtlicher Lichtbildausweis sowie Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis), Passbilder und gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen wie die Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde, urkundlicher Nachweis des akademischen Grades/ Verleihungsurkunde usw. 

Personalausweis – Verlust Inland/Ausland

Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises ist auf jeden Fall bei der Polizei am Ort des Geschehens eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige zu erstatten. Mit der Bestätigung der Polizei und allen weiteren erforderlichen Unterlagen kann beim Passamt erneut ein Antrag auf Neuausstellung eines Personalausweises eingebracht werden.