Abwasserbeseitigung
Die Abgaben dienen zur Deckung der Kosten für die Errichtung und den laufenden Betrieb der Kanalisationsanlage.
Kanalanschlussbeitrag
Diese Abgabe dient zur Deckung der Kosten für die Errichtung der Kanalisationsanlage. Die Höhe des Kanalanschlussbeitrages richtet sich nach der Summe der Bewertungseinheiten für die anzuschließenden Bauwerke bzw. befestigten Flächen und dem Beitragssatz.
Kanalaufschließungsbeitrag
Dieser Beitrag ist vom Eigentümer/von der Eigentümerin eines Grundstückes zu entrichten. Der Kanalaufschließungsbeitrag wird für jedes im Kanalisationsbereich gelegene und für eine Bebauung in Betracht kommende Grundstück ausgeschrieben, sofern voraussichtlich ein Anschlussauftrag veranlasst wird. Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus der Summe der Quadratmeter des Grundstückes und des Gebührsatzes der jeweiligen Baulandkategorie.
Kanalbereitstellungsgebühr
Für die Bereitstellung bzw. die Möglichkeit der Benützung der Kanalisationsanlage wird eine Bereitstellungsgebühr für die jeweiligen Gebäude sowie befestigte Flächen eingehoben. Für diese Gebäude sowie befestigte Flächen muss eine Anschlusspflicht ausgesprochen oder das Anschlussrecht eingeräumt sein.
Kanalbenützungsgebühr
Die Höhe der Kanalbenützungsgebühr richtet sich nach dem mittels Wasserzähler ermittelten Wasserverbrauch eines Jahres in Kubikmeter und dem Gebührensatz der Gemeinde.