Versammlung – Bescheinigung
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat die zuständige Behörde auf Verlangen über die Anzeige sofort eine Bescheinigung zu erteilen.
Die Anzeige selbst unterliegt keiner Stempelgebühr.
Gemeinde Mühldorf
Mühldorf 10 | 9814 Mühldorf | +43-4769-2285 | info@muehldorf-ktn.at | www.muehldorf-ktn.at
https://www.muehldorf-ktn.at/?p=535
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