Apotheken – Bewilligung von Betriebsstätten – Antrag
In Österreich ist die Neuerrichtung von öffentlichen Apotheken nach geographischen und demographischen Gesichtspunkten geregelt (Niederlassungsbeschränkung). Dabei wird die Existenzsicherung bereits bestehender Apotheken berücksichtigt. Sachliche Voraussetzung für eine neu zu errichtende Apotheke ist somit das Vorliegen des Bedarfs.
Der Betrieb einer öffentlichen Apotheke ist an einer behördlichen Bewilligung gebunden – nämlich der Verleihung der „Konzession“. Die Konzession für eine neue öffentliche Apotheke ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Gebiet der Standort der Apotheke geplant ist, zu beantragen. Für die Erteilung der Konzession zum Betrieb einer bestehenden Apotheke ist die Österreichische Apothekerkammer zuständig.