Mindestsicherung – einmalige Kostenübernahme
Bei geringem Einkommen können verschiedenste Befreiungen von Gebühren und Beihilfen beantragt werden.
Gebührenbefreiungen:
- Befreiung vom ORF-Beitrag samt Landesabgaben
- Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (Telefon)
- Befreiung von den EAG-Kosten (Strom/Gas)
- Gebührenbefreiung für Rezepte
Wohnbeihilfen:
- Wohnbeihilfe für Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen und Privatmiete
- Mietzinsbeihilfe
- Mietbeihilfe
Steuerfreibeträge:
- im Rahmen der Arbeitnehmerinnenveranlagung
- pauschale Freibeträge
- Steuerfreibetrag für Menschen mit Behinderung, welche ein PKW für private Fahrten benutzen müssen
- Negativsteuer
Fahrtendienste:
- der Krankenkassen
- für Berufsfahrten
Hilfsfonds:
- Hilfe in besonderen Lebenslagen
- Unterstützungsfonds der Pensions- und Krankenversicherungen
Alle Informationen über die einzelnen Punkte finden Sie unter folgenden Links.